UNSERE DIENSTLEISTUNGEN:

Während sich die Tätigkeit eines Bestattungsunternehmens in der Vergangenheit darauf beschränkte, den Sarg bereitzustellen und die verstorbene Person zum Friedhof zu bringen, werden die Dienstleistungen heute zunehmend als Komplettpaket angeboten, das auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten ist.

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist vor allem ein schwieriges und schmerzhaftes Ereignis. Daher bieten Bestattungsunternehmen ab dem ersten Kontakt mit den trauernden Familien eine Betreuung vor Ort durch Personal mit langjähriger Erfahrung an.

Bei einem Todesfall können Bestattungsunternehmen alle Formalitäten erledigen, darunter das Ausfüllen des Fragebogens für die Ausstellung von Sterbeurkunden, die Beantragung der Einäscherungsgenehmigung (falls eine Einäscherung gewünscht wird) und die notwendigen Informationen für die Beerdigung. Um einen optimalen Ablauf zu gewährleisten, benötigen die Bestattungsunternehmen entweder das Familienbuch, eine Heiratsurkunde oder eine Geburtsurkunde, wenn die verstorbene Person ledig war. Was den Antrag auf Genehmigung der Einäscherung betrifft, so kann nur der überlebende Ehepartner, ein Verwandter ersten Grades oder, falls nicht vorhanden, ein Verwandter anderen Grades (Tante, Onkel, Nichte, Neffe…) die Unterschrift für dieses Dokument leisten, wenn keine Patientenverfügung bei einem Pflegeheim, einem Arzt des Vertrauens, einer bestimmten Organisation oder einem Bestattungsunternehmen vorliegt.

Die Auswahl des Sarges und/oder der Urne erfolgt dann per Katalog oder direkt in den Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens.

Die Beisetzung oder Einäscherung wird gemeinsam geplant, wobei versucht wird, den Wünschen der Familie so gut wie möglich zu entsprechen unter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens.

Das luxemburgische Gesetz schreibt zwar vor, dass die Beerdigung oder Einäscherung innerhalb von 72 Stunden nach dem Tod stattfinden muss, erlaubt uns jedoch, beim Gesundheitsministerium, Abteilung Gesundheitsaufsicht, eine Verlängerung von bis zu fünf Werktagen zu beantragen, was der Familie mehr Flexibilität verleiht.

Ein Vertreter eines Bestattungsunternehmens kann sich auch mit dem Pfarrer der Wohngemeinde, einem Diakon oder einem Beamten der Beerdigungsgemeinde in Verbindung setzen, wenn es sich um eine zivile Zeremonie handelt. Darüber hinaus kann er sich an die Psychologische Unterstützungsgruppe (PSG) des Zivilschutzes oder je nach Fall an „Omega 90“, „Weesen-Elteren“ oder eine andere Vereinigung wenden. Außerdem kann er den Kontakt zu einem vertrauenswürdigen Steinmetzer und Floristen herstellen oder eine Empfehlung aussprechen. Darüber hinaus kann er sich um Todesanzeigen und deren Veröffentlichung in lokalen oder ausländischen Zeitungen kümmern.

Es sei darauf hingewiesen, dass einige Bestattungsunternehmen über qualifiziertes Personal verfügen, um eine Leichenpräparation vorzunehmen, die dem Toten ein präsentables Aussehen verleiht. Es versteht sich von selbst, dass das Waschen des Körpers und das Ankleiden von allen Bestattungsunternehmen übernommen werden.

Obwohl es während der Abschiedszeremonie auf dem Friedhof verboten ist, die sterblichen Überreste im offenen Sarg zur Schau zu stellen, bitten immer mehr Familien darum, ihren Angehörigen mit offenem Sarg an einem dafür vorgesehenen Ort zu bedenken. Diese Tradition, die in der Mentalität der Luxemburger ein wenig verloren gegangen war, wird nun wiederbelebt. Dies ist ein Zeichen dafür, dass sich unser Verhältnis zum Tod ändert, d. h. dass der Tod kein Tabu mehr ist, sondern ein Thema, das uns alle angeht.

Bestattungsunternehmen sind heute die erste Anlaufstelle im Todesfall und tun alles, um die trauernden Familien zu unterstützen.