Die Mitglieder der Fédération des Entreprises de Pompes funèbres et de Crémation du Grand-Duché de Luxembourg erkennen den folgenden Ehrenkodex an und unterzeichnen ihn:
- Das Verhalten des Bestattungsunternehmers und seiner Mitarbeiter, ihre Handlungen und Leistungen müssen vorbildlich sein und dürfen dem Berufsstand in keinem Fall schaden.
- Personen, religiöse Bekenntnisse, Sitten und Gebräuche sind zu respektieren und mit Verständnis und Würde zu behandeln.
- Der Bestattungsunternehmer und seine Mitarbeiter begleiten die Familien mit Takt und Diskretion.
- Der Bestatter wendet die lokalen, nationalen und internationalen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften an.
- Er/sie pflegt vertrauensvolle Beziehungen zu seinen/ihren luxemburgischen und ausländischen Kollegen und hilft ihnen im Bedarfsfall.
- Der Bestatter setzt Leichenwagen ein, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
- Die Abrechnung der Dienstleistungen muss transparent sein und die Trauernden müssen auf die Kosten der Beerdigung aufmerksam gemacht werden.
- Nur Mitglieder der Fédération des Entreprises de Pompes funèbres et de Crémation du Grand-Duché de Luxembourg sind berechtigt, das Verbandssiegel in ihrer Werbung und ihren Unterlagen zu verwenden. Dieses Siegel garantiert eine kompetente Durchführung der Bestattung.
- Ein Verstoß gegen den Ehrenkodex kann den Entzug der Erlaubnis zur Verwendung des geschützten Siegels zur Folge haben