Die Mitglieder der Fédération des Entreprises de Pompes funèbres et de Crémation du Grand-Duché de Luxembourg erkennen den folgenden Ehrenkodex an und unterzeichnen ihn:

  • Das Verhalten des Bestattungsunternehmers und seiner Mitarbeiter, ihre Handlungen und Leistungen müssen vorbildlich sein und dürfen dem Berufsstand in keinem Fall schaden.
  • Personen, religiöse Bekenntnisse, Sitten und Gebräuche sind zu respektieren und mit Verständnis und Würde zu behandeln.
  • Der Bestattungsunternehmer und seine Mitarbeiter begleiten die Familien mit Takt und Diskretion.
  • Der Bestatter wendet die lokalen, nationalen und internationalen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften an.
  • Er/sie pflegt vertrauensvolle Beziehungen zu seinen/ihren luxemburgischen und ausländischen Kollegen und hilft ihnen im Bedarfsfall.
  • Der Bestatter setzt Leichenwagen ein, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
  • Die Abrechnung der Dienstleistungen muss transparent sein und die Trauernden müssen auf die Kosten der Beerdigung aufmerksam gemacht werden.
  • Nur Mitglieder der Fédération des Entreprises de Pompes funèbres et de Crémation du Grand-Duché de Luxembourg sind berechtigt, das Verbandssiegel in ihrer Werbung und ihren Unterlagen zu verwenden. Dieses Siegel garantiert eine kompetente Durchführung der Bestattung.
  • Ein Verstoß gegen den Ehrenkodex kann den Entzug der Erlaubnis zur Verwendung des geschützten Siegels zur Folge haben