Umgang mit der Asche von Verstorbenen:

Heutzutage ist die Einäscherung eine Alternative zur traditionellen Erdbestattung, aber das war nicht immer der Fall. Erst seit der Aufhebung des Einäscherungsverbots durch ein Dekret des Heiligen Offiziums der Katholischen Kirche im Jahr 1963 ist eine Zunahme dieser Bestattungsform zu verzeichnen. Im Jahr 1972 ließ die luxemburgische Gesetzgebung die Einäscherung von sterblichen Überresten zu und stellte sie der Erdbestattung gleich. 1995 wurde das „Krematorium von Luxemburg“, das zum „Syndicat intercommunal pour la construction et l’exploitation d’un crématoire (S.I.C.E.C.)“ gehörte, eröffnet, was zu einem Umdenken in der Bevölkerung führte. Jeder, der den Wunsch hat, nach seinem Tod eingeäschert zu werden, kann seine Vorkehrungen für das Lebensende bei einem Bestattungsunternehmen treffen, ohne Mitglied in einem Verein sein zu müssen. In Luxemburg ist die Asche unteilbar und darf nicht zu Hause aufbewahrt werden. Dennoch kann sie:
1) Beerdigt werden (mit Urne)

  • in einem Familiengrab
  • in einem Kolumbariumsfeld oder einem Urnengrab

2) Beigesetzt werden (ohne Urne)

  • an einem Baum in einem Waldfriedhof

3) verstreut werden

  • im „Garten der Erinnerung“ im Krematorium Hamm
  • auf dem Waldfriedhof
  • auf einer Streugrasfläche der Wohngemeinde, wenn diese über eine solche verfügt
  • auf einem privaten Grundstück, sofern der Bürgermeister der betreffenden Gemeinde vorher seine Zustimmung gegeben hat
  • in der Nordsee, dem Mittelmeer oder dem Ostatlantik.

4) Verarbeitet werden

  • je nach Wunsch in einen oder mehrere Diamanten umgewandelt. Diese Umwandlung wird von spezialisierten Unternehmen durchgeführt.